Impressum: © IM Ing. Hans Peter Müllner
Landesverband
der burgenländischen Bienenzuchtvereine
Richtlinien für die Verleihung einer Ehrenurkunde Ehrenurkunde in Bronze: 15 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft in einem BZV mit nachweislicher Bienenhaltung Ehrenurkunde in Silber: 20 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft in einem BZV mit nachweislicher Bienenhaltung oder 10 Jahre Tätigkeit als Funktionär in einem BZV mit nachweislicher Bienenhaltung Ehrenurkunde in Gold: 40 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft in einem BZV mitnachweislicher Bienenhaltung oder 20 Jahre Tätigkeit als Funktionär in einem BVZ mit nachweislicher Bienenhaltung Eine Urkunde kann vom jeweiligen Vereinsobmann beim Landesschriftführer:In beantragt werden. Auszeichnungsverordnung des österreichischen Imkerbundes