Richtlinien für die Verleihung einer EhrenurkundeEhrenurkunde in Bronze:15 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft in einem BZV mit nachweislicher BienenhaltungEhrenurkunde in Silber:20 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft in einem BZV mit nachweislicher Bienenhaltung oder 10 Jahre Tätigkeit als Funktionär in einem BZV mit nachweislicher BienenhaltungEhrenurkunde in Gold:40 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft in einem BZV mitnachweislicher Bienenhaltungoder 20 Jahre Tätigkeit als Funktionär in einem BVZ mit nachweislicher BienenhaltungEine Urkunde kann vom jeweiligen Vereinsobmann beimLandesschriftführer:In beantragt werden.Auszeichnungsverordnung des österreichischen Imkerbundes